AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für

1. Seminare mit Sarah Kleen – Ganzheitliches Training für Pferd und Reiter

I. Seminarteilnahmevertrag (Seminare vor Ort, Onlineseminare)

  1. Ein wirksamer Vertrag über die Teilnahme am Seminar kommt erst mit Zugang der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Sarah Kleen beim Teilnehmer und Überweisung des vollständigen Seminarbetrages an Stefan Kleen, sofern nicht anders ausgemacht, zustande.
  2. Die Anmeldebestätigung kann per Postsendung oder Email erfolgen.

II. Termine

  1. Sofern besondere betriebliche Umstände, wie z.B. Krankheit des Dozenten, Wegfall des Kursraumes, unzumutbare Wetterbedingungen etc. es erfordern, ist die Seminarorganisation Sarah Kleen berechtigt, das Seminar zu stornieren oder den Beginn des Seminars um bis zu 3 Monate zu verschieben.
  2. Die Seminarteilnehmer sind über eine Absage oder Terminverlegung und den neuen Termin unverzüglich zu unterrichten.
  3. Sollte die Ansetzung eines Ersatztermins innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht möglich sein oder dieser Termin wegen besonderer betrieblicher Umstände erneut entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien zur Stornierung des Vertrages befugt. Die Seminarorganisation wird den Seminarteilnehmern unverzüglich über den endgültigen Wegfall des Seminars informieren und vom Seminarteilnehmer gezahlte Beiträge unverzüglich erstatten.
  4. Empfangene Leistungen sind in diesem Fall zurückzugeben oder zu erstatten.
  5. Soweit die für das Seminar geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist dies ein besonderer betrieblicher Umstand, der die Seminarorganisation Sarah Kleen berechtigt, entsprechend den Sätzen 1-3 zu verfahren. Auch in diesem Fall werden etwaige schon entrichtete Teilnehmergebühren zurückerstattet.

III. Haftung

  1. Seminarorganisation Sarah Kleen schließt als Seminarveranstalterin jegliche Haftung gegenüber den Seminarteilnehmern aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Soweit der Seminarteilnehmer während der Dauer des Seminars auf Empfehlung der Seminarveranstalterin in einem Hotel, einer Pension oder einem Privatquartier untergebracht ist, scheidet jegliche Haftung von Seminarorganisation Sarah Kleen für die Unterbringung aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt.
  3. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte sowie andere Schlechtleistungen im Rahmen der Unterrichte durch die Seminar-Dozenten übernimmt Seminarorganisation Sarah Kleen keine Haftung.
  4. Der Wechsel eines Dozenten stellt keinen Mangel des Seminars dar.
  5. Ein solcher Wechsel berechtigt auch nicht zur Kündigung des Vertrages, Geltendmachung von Schadenersatz oder Minderung der Teilnahmegebühr.
IV. Umfang der Seminarkosten
  1. Der vereinbarte Seminarpreis beinhaltet lediglich das Recht zur Teilnahme an den Seminarunterrichten und zum Erhalt der Seminarunterlagen.
  2. Weitergehende Lehrmittel, die Verpflegung und Unterbringung/Übernachtung der Seminarteilnehmer während der Seminarzeit sowie evtl. anfallende Reisekosten sind darin nicht beinhaltet.

V. Schlussbestimmungen

  1. Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  3. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitergehende Vereinbarungen oder Nebenabredungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

2. Unterricht (Reiten, Bodentraining, Onlinetraining, Onlineseminare) Sarah Kleen – Ganzheitliches Training für Pferd und Reiter

I. Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags

Ein wirksamer Vertrag kommt durch die Annahme eines Terminvorschlags durch Sarah Kleen und die Annahme dieses durch den Kunden zustande.

Dieses kann telefonisch, schriftlich per E-Mail oder anderen Nachrichten-Diensten (Whats-App, Facebook) geschehen.

II. Termine

Terminabsagen durch den Kunden sind bis mindestens 24 Stunden vorher zu tätigen. Im späteren Fall erlauben wir uns die Unterrichtsgebühr abzüglich der Fahrtkosten in Rechnungen zu, da ein Ausfall in solch kurzem Zeitraum nicht ausgeglichen werden kann.
Bei schlechtem Wetter kann jeder Zeit ein Unterricht gegebenenfalls in der Theorie bzw. Übungen nur für den Reiter stattfinden.
Ausgenommen sind z.B. Unwetterwarnungen bei denen eine Gefahr für Mensch und Tier besteht, sowie Aspekte die der höheren Gewalt unterliegen.

Die Zahlung der Unterrichtsgebühr hat in bar zu erfolgen.

III. Haftung

Für den Reitunterricht gilt der Hinweis auf das Tragen von festem Schuhwerk sowie entsprechender Reitbekleidung einschließlich eines Reithelms.

Die Teilnahme am Unterricht und die Arbeit mit dem Pferd erfolgt grundsätzlich und immer auf eigene Gefahr.
Die Trainerin schließt jegliche Haftung gegenüber den Unterrichtsteilnehmern und Tieren aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Des Weiteren ist es meine ethische Verpflichtung, nur mit gesunden Pferden zu arbeiten. Der Unterricht kann aufgrund eines kranken Pferdes oder für die Gesundheit schädlichem Equipment durch Sarah Kleen abgebrochen bzw. beendet werden. Die Kosten für die Unterrichtseinheit fallen dennoch im vollen Umfang an.

IV. Schlussbestimmungen

  1. Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  3. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitergehende Vereinbarungen oder Nebenabredungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
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